Hinweis für SpenderInnen: Bitte geben Sie „Zustiftung“ oder „Spende“
und Ihre vollständige Adresse an, so dass wir eine
Spendenbescheinigung ausstellen können. Für den Spendenabzug bis 200
Euro reicht ein Zahlungsnachweis aus. Spendenbescheinigungen werden
immer am Anfang des Quartals ausgestellt.